Concurrent, Transfer, Erweiterung der H-1B Beschäftigung

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H-1B nonimmigrant Kategorie Arbeitnehmer können von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt sein, z. B. ein Systemanalytiker, der bei einem Unternehmen beschäftigt ist und auch für ein anderes Unternehmen berät. Wenn der H-1B-Arbeitnehmer den H-1B-Status eines Arbeitgebers hat und weiterhin für diesen Arbeitgeber arbeitet, während er eine neue Beschäftigung für einen zweiten Arbeitgeber aufnimmt, muss der zweite Arbeitgeber eine H-1B-Petition einreichen, in der die Verlängerung des H-1B-Status des Arbeitnehmers beantragt wird.

Gleichzeitige Beschäftigung

Nach den H-1B-Portabilitätsregeln kann der Arbeitnehmer eine Beschäftigung für den zweiten Arbeitgeber aufnehmen, sobald die Petition eingereicht wurde; Es ist nicht erforderlich, auf die Genehmigung der H-1B-Petition zu warten. Teilzeitbeschäftigung durch den zweiten Arbeitgeber ist in Ordnung, solange die Petition besagt, dass es für die Teilzeitarbeit ist, und solange die Position noch ein Spezialberuf ist ein relevantes bachelorâ € ™ s Grad oder ein ausländisches Äquivalent erfordern.

„Transfer“ und Verlängerung durch denselben oder einen anderen Arbeitgeber

Wenn der H-1B-Leiharbeiter den Arbeitgeber wechseln und weiterhin den H-1B-Status beibehalten möchte, wird dies als Verlängerung des Aufenthalts behandelt. Die Worte “H-1B transfer” ist irreführend. Der USCIS Begriff ist â € œextension von statusâ €, da die Übertragung von H-1B fälschlicherweise nur einen Arbeitgeber zu einem Zeitpunkt impliziert, oder dass etwas „übertragen“ wird (mit Ausnahme des Arbeitnehmers) von einem Arbeitgeber zum anderen. In der Tat kann Arbeitgeber B eine H-1B-Petition ohne Zustimmung oder Wissen von Arbeitgeber A (aktueller Arbeitgeber) einreichen. Daher ist die Verlängerung des H-1B-Status die korrekte Terminologie und gilt, wenn ein H-1B-Antrag vom selben Arbeitgeber eingereicht wird, um den H-1B-Status eines Arbeitnehmers zu verlängern, dessen H-1B-Status kurz vor dem Ablauf steht. Es gilt auch, wenn ein H-1B-Antrag von einem anderen Arbeitgeber eingereicht wird.

Da der Begünstigte bereits über H-1B-Anmeldeinformationen verfügt, kann eine weniger umfangreiche Dokumentation erforderlich sein, um die fortgesetzte Berechtigung in einer nachfolgenden H-1B-Petition festzustellen. Gleichzeitig wird jede H-1B-Petition in ihrer Sache unabhängig von einer anderen betrachtet, und es gibt Fälle von Verweigerung der H-1B-Verlängerung, obwohl die Petition zur Verlängerung des Status vom selben Arbeitgeber eingereicht wurde. Eine frühere H-1B-Genehmigung, auch durch denselben Arbeitgeber, sollte niemals zu Selbstzufriedenheit bei der Verlängerung des Status führen.

Was passiert, wenn zwei Arbeitgeber H-1B-Petitionen für denselben Kandidaten einreichen, der Kandidat sich für einen Arbeitgeber entscheidet, dann aber seine Meinung ändert und mit der Arbeit für den zweiten Arbeitgeber beginnt? Muss der zweite Arbeitgeber eine neue oder geänderte H-1B-Petition einreichen? Ein Kollege der American Immigration Lawyers Association beschrieb dieses tatsächliche Szenario in einem Brief an Yvonne M. LaFleur, Adjudications Chief, USCIS Nonimmigrant Branch.

Zwei Arbeitgeber, A und B, reichen H-1B-Petitionen für denselben Arbeitnehmer ein. Die Petitionen werden ordnungsgemäß genehmigt und der H-1B-Status gewährt. Einige Monate später, Der Begünstigte wird als Arbeitnehmer des Arbeitgebers A unglücklich. Die Frage an Chief LaFleur ist, ob Arbeitgeber B den Arbeitnehmer unter der Autorität seines bereits genehmigten H-1B-Visumantrags rechtmäßig einstellen kann? (Die beruflichen Pflichten, der Arbeitsort und die Entschädigung im H-1B-Visumantrag von Arbeitgeber B werden nicht geändert). Muss Arbeitgeber B eine neue oder geänderte Petition einreichen, um dieser Situation Rechnung zu tragen?

Chief LaFleur antwortete mit der allgemeinen Regel, dass H-1B-Petitionen gültig sind, bis sie von der USCIS widerrufen werden, der Petent sein Geschäft aufgibt oder der Arbeitgeber einen schriftlichen Widerruf (Widerruf) der H-1B-Petition einreicht. Deshalb, Arbeitgeber B muss keinen neuen oder geänderten Antrag stellen.

Chief LaFleur weist jedoch darauf hin, dass ein Arbeitgeber gemäß den Vorschriften die USCIS unverzüglich über Änderungen der Beschäftigungsbedingungen des Begünstigten informieren sollte. Daher hätte Arbeitgeber B die USCIS benachrichtigen müssen, sobald festgestellt wurde, dass der Begünstigte nicht beabsichtigte, das Beschäftigungsangebot in Anspruch zu nehmen. Abschließend jedoch: „Da die Vorschriften keine Strafe für die Nichtbenachrichtigung des Dienstes in diesem Fall enthalten, bleibt die von Arbeitgeber B eingereichte Petition gültig.“

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.

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