ArizonaAlimony Guide – Ehegattenunterstützungsgesetze

Abschnitt (e):
ARIZ. REV. STAT. § 25-319

25-319

A. In einem Verfahren zur Auflösung der Ehe oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder in einem Verfahren
zum Unterhalt nach Auflösung der Ehe durch ein Gericht, das keine persönliche
Zuständigkeit für den abwesenden Ehegatten hatte, kann das Gericht aus einem der folgenden Gründe eine Unterhaltsanordnung für jeden
Ehegatten erlassen, wenn es feststellt, dass der Ehegatte, der:

1. Es fehlt an ausreichendem Eigentum, einschließlich des dem Ehegatten zugewiesenen Eigentums, um
für die angemessenen Bedürfnisse dieses Ehegatten zu sorgen.

2. Nicht in der Lage ist, durch angemessene Beschäftigung autark zu sein, oder der
Verwalter eines Kindes ist, dessen Alter oder Zustand so ist, dass der Verwalter nicht
sein sollte, um eine Beschäftigung außerhalb des Hauses zu suchen, oder es fehlt ihm an Verdienstmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt
ausreichend, um autark zu sein.

3. Beitrag zu den Bildungschancen des anderen Ehepartners.

4. Hatte eine Ehe von langer Dauer und ist in einem Alter, das die
Möglichkeit ausschließen kann, eine Beschäftigung zu finden, die ausreicht, um autark zu sein.

B. Der Unterhaltsbefehl muss in einer Höhe und für einen Zeitraum erfolgen, den das Gericht
für gerecht hält, ohne Rücksicht auf eheliches Fehlverhalten und nach Berücksichtigung aller
relevanten Faktoren, einschließlich:

1. Der während der Ehe festgelegte Lebensstandard.

2. Die Dauer der Ehe.

3. Das Alter, die Beschäftigungsgeschichte, die Verdienstfähigkeit sowie der körperliche und emotionale
Zustand des unterhaltsberechtigten Ehepartners.

4. Die Fähigkeit des Ehepartners, von dem Unterhalt beantragt wird, die Bedürfnisse dieses Ehepartners
zu erfüllen, während er die Bedürfnisse des Ehepartners erfüllt, der Unterhalt sucht.

5. Die vergleichenden finanziellen Ressourcen der Ehegatten, einschließlich ihrer vergleichenden
Verdienstmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.

6. Der Beitrag des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Erwerbsfähigkeit des
anderen Ehegatten.

7. Das Ausmaß, in dem der unterhaltsberechtigte Ehegatte das
Einkommen oder die Karrierechancen dieses Ehegatten zugunsten des anderen Ehegatten verringert hat.

8. Die Fähigkeit beider Parteien nach der Auflösung, sich an den zukünftigen
Bildungskosten ihrer gemeinsamen Kinder zu beteiligen.

9. Die finanziellen Ressourcen der unterhaltssuchenden Partei, einschließlich des diesem Ehegatten zugewiesenen
-Vermögens, und die Fähigkeit dieses Ehegatten, die eigenen
-Bedürfnisse dieses Ehegatten unabhängig zu befriedigen.

10. Die Zeit, die erforderlich ist, um eine ausreichende Ausbildung oder Ausbildung zu erwerben, damit die
unterhaltssuchende Partei eine angemessene Beschäftigung finden kann, und ob eine solche Ausbildung oder
Ausbildung leicht verfügbar ist.

11. Übermäßige oder anormale Ausgaben, Zerstörung, Verschleierung oder betrügerische
Verfügung über Gemeinschafts-, Miet- und sonstiges Eigentum.

12. Die Kosten für den Ehegatten, der Unterhalt beantragt, um eine Krankenversicherung zu erhalten
und die Senkung der Kosten für die Krankenversicherung für den Ehegatten, von dem Unterhalt beantragt wird
, wenn der Ehegatte, von dem Unterhalt beantragt wird, in der Lage ist, die Familienversicherung umzuwandeln
Krankenversicherung für Arbeitnehmer nach Auflösung der Ehe.

13. Alle tatsächlichen Schäden und Urteile aus Verhaltensweisen, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung
eines Ehepartners führen, bei dem der andere Ehepartner oder das andere Kind das Opfer war.

C. Wenn beide Parteien zustimmen, können die Unterhaltsanordnung und ein Dekret über die Auflösung der
Ehe oder der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes besagen, dass die Unterhaltsbedingungen nicht
geändert werden dürfen.

D. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Unterabschnitt C dieses Abschnitts oder Abschnitt 25-317, Unterabschnitt
G, behält das Gericht die Zuständigkeit für die Frage des Unterhalts für den Zeitraum
, in dem der Unterhalt gewährt wird.

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