Wie werden Eigentum und Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?

Ich möchte mich scheiden lassen. Wie wird das Gericht unser Eigentum teilen?

Das Gericht teilt das eheliche Vermögen in der Regel in zwei Hälften, und jeder Ehegatte erhält die Hälfte des gesamten Vermögens. Dies bedeutet nicht, dass jeder Artikel in zwei Hälften geteilt wird; Ein Ehepartner könnte das Auto bekommen und der andere Ehepartner könnte die Möbel bekommen. Das Gericht kann einem Ehegatten mehr Vermögen geben als dem anderen Ehegatten, wenn das Gericht einen guten Grund dafür hat.

Was ist eheliches Eigentum?

Im Allgemeinen ist alles Eigentum eines Ehegatten eheliches Eigentum. Es kann Eigentum sein, das einer von Ihnen vor oder nach Ihrer Heirat bekommen hat. Es umfasst alle Arten von Immobilien: persönliches Eigentum, Häuser und Grundstücke, Bankkonten, Rentenkonten usw.

Ich habe ein Auto gekauft, nachdem ich die Scheidung eingereicht habe; Wird dieses Auto „eheliches Eigentum“ sein?“

Nr. Nach der Scheidung werden Dinge, die Sie oder Ihr Ehepartner kaufen, nicht als eheliches Eigentum betrachtet.

Wann könnte ein Gericht einem Ehegatten mehr Vermögen geben als dem anderen Ehegatten?

Das Gericht kann bei dieser Entscheidung viele Faktoren berücksichtigen, darunter:

  • · Der Beitrag jedes Ehepartners zum Eigentum.
  • · Ob ein Ehegatte das Eigentum vor der Heirat oder durch Erbschaft oder Schenkung erhalten hat.
  • · Die wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung.
  • · Ob der Ehegatte, der das Sorgerecht für die Kinder erhält, im ehelichen Heim bleiben soll.
  • · Das Verhalten der Parteien in Bezug auf das Eigentum (z. B. hat ein Ehepartner Eigentum zerstört oder verschwendet).
  • · Das Einkommen oder die Ertragskraft jeder der Parteien.

Ich besaß mein Haus, bevor ich heiratete. Wird mein Ehepartner die Hälfte des Hauses bekommen, wenn wir uns scheiden lassen?

Vielleicht. Alles Eigentum des Ehemannes und der Ehefrau gilt als „eheliches Eigentum.“ Dies bedeutet, dass sogar Eigentum, das von einer Person in die Ehe gebracht wurde, zu ehelichem Eigentum wird, das bei einer Scheidung in zwei Hälften geteilt wird. Das Gericht muss jedoch nicht jedem Ehegatten die Hälfte des Vermögens geben. Wenn ein Ehegatte das Haus vor der Ehe besaß und der andere Ehegatte nicht zum Haus beigetragen hat (z. B. Zahlungen oder Reparaturen), kann das Gericht entscheiden, dass das Haus nicht zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt werden sollte.

Was ist, wenn mein Mann und ich uns einig sind, das Eigentum zu teilen, aber es ist nicht halb und halb geteilt. Wird das Gericht das zulassen?

Ja, das Gericht wird Ihre Vereinbarung wahrscheinlich genehmigen. Das Gericht wird in der Regel eine Vereinbarung über die Vermögensregelung genehmigen, auch wenn es sich nicht um eine gleichmäßige Aufteilung handelt. Möglicherweise möchten Sie jedoch in Ihrer Vereinbarung den Grund angeben, warum Sie beide einer ungleichmäßigen Aufteilung der Immobilie zustimmen.

Zuletzt überarbeitet: 7-2003
LSC-Code: 1320500

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