Lava Hot Springs Indoor Aquatic Center

Lava Hot Springs Familienpass Politik

Der Familienpass ist mittwochs außer an Feiertagen erhältlich. Der Familienpass ist das ganze Jahr über in den weltberühmten Thermalbädern und von Mitte Mai bis Anfang September im Olympischen Schwimmkomplex erhältlich.

In der Ermäßigung enthalten sind bis zu vier Personen, von denen mindestens eine der Eltern oder Erziehungsberechtigten von Personen unter 18 Jahren ist. Jede weitere Person in der Familiengruppe kann eine zusätzliche Gebühr zahlen. Insgesamt sind zehn Personen mit dem Familienpass inklusive der zusätzlichen Personen erlaubt. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte muss mindestens für diesen Tag für die anderen in der Familiengruppe verantwortlich sein. Eine Schwimmwindel ist für Kinder unter 2 Jahren inbegriffen.

Der Erziehungsberechtigte für die Zwecke des Familienpasses erfüllt nicht unbedingt die Anforderungen des Erziehungsberechtigten*, der für die Unterzeichnung des Verzichts auf den Sprungturm erforderlich ist.

Olympic Swimming Complex Family Pass … $24.50 für die ersten vier Familienmitglieder

Jede weitere Person (bis zu 6): $5.50
Nur mittwochs verfügbar, Mitte Mai bis Anfang September, außer an Feiertagen

Idahos weltberühmter Hot Pools Family Pass… $ 18.50 für die ersten vier Familienmitglieder
Jede weitere Person (bis zu 6): $ 4.50
Nur mittwochs verfügbar, ganzjährig, außer an Feiertagen

Kombinations-Familienpass beinhaltet Schwimmbäder und heiße Pools… $ 43.00 für die ersten vier Familienmitglieder
Jede weitere Person (bis zu 6): $10.00
Nur mittwochs, ganzjährig, außer an Feiertagen. Kombination ist ein 1 Mal Eintritt in heiße Pools und den ganzen Tag im Schwimmbad.

BITTE BEACHTEN SIE: Der Innenpool bietet in der Nebensaison keine regulären Öffnungszeiten am Mittwoch und an Wochentagen. Der Innenpool ist nur an ausgewählten Mittwochen von Oktober bis Mai geöffnet, normalerweise für Ferien- und Schulferien. Für Informationen über besondere Ferienzeiten in der Nebensaison, klicken Sie HIER.

*Die Person, die für die Nutzung der Sprungplattformen durch Minderjährige unterschreibt, muss der gesetzliche Vormund des Minderjährigen sein, wie von einem Gericht zugewiesen, oder der Elternteil des Kindes.

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