Persönliche / Werbung Verletzungsdeckung

 Personenschadenversicherung

Warum Sportorganisationen diese Deckung benötigen

Die Deckung von Personen- / Werbeschäden im Rahmen einer allgemeinen Haftpflichtversicherung für Sport- und Freizeitverbände, die Sanktions- / Regierungsverbände sanktionieren, erhält nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdient. Dies liegt daran, dass die primäre Verlustbelastung durch Körperverletzung oder Sachschaden entsteht. Es ist jedoch überraschend, wie oft Verbände verklagt werden, wenn Personen- / Werbeschäden geltend gemacht werden.

Personen- / Werbeschäden gelten für bestimmte Klagen wegen Verleumdung, Verleumdung oder Verunglimpfung von Waren, Produkten oder Dienstleistungen einer Person oder Organisation sowie Verletzung der Privatsphäre, falscher Festnahme oder Inhaftierung, böswilliger Strafverfolgung, unrechtmäßiger Räumung, Verwendung der Werbeidee eines anderen in Ihrer Werbung oder Verletzung eines Urheberrechts, einer Marke oder eines Slogans in Ihrer Werbung.

Die Definition von Werbung ist „eine Mitteilung, die an die breite Öffentlichkeit oder bestimmte Marktsegmente über Ihre Waren, Produkte oder Dienstleistungen gesendet oder veröffentlicht wird, um Kunden oder Unterstützer zu gewinnen. Bekanntmachungen, die veröffentlicht werden, umfassen Material, das im Internet oder ähnlichen elektronischen Kommunikationsmitteln platziert wird. In Bezug auf Websites gilt nur der Teil einer Website, der sich mit Ihren Waren, Produkten oder Dienstleistungen befasst, um Kunden oder Unterstützer zu gewinnen, als Werbung.

Was nicht abgedeckt ist

Einige bemerkenswerte Ausschlüsse umfassen persönliche / Werbeschäden durch Kenntnis der Verletzung der Rechte eines anderen, Kenntnis der mündlichen oder schriftlichen Veröffentlichung von falschem Material, kriminelle Handlungen, Übernahme einer Haftung, die normalerweise einem anderen im Rahmen eines Vertrags gehört, Vertragsbruch, Nichteinhaltung der Qualitäts- oder Leistungserklärung Ihrer Werbung durch Waren oder Dienstleistungen, falsche Preisbeschreibung und Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen oder anderem geistigen Eigentum.

Im Folgenden finden Sie häufige Situationen im Sport- und Erholungskontext, die durch persönliche / Werbeverletzungen abgedeckt sein können:

  • Eine verleumderische Aussage über einen Trainer, Schiedsrichter oder Elternteil in der Hitze des Wettbewerbs.
  • Criminal Background Check Ergebnisse werden nicht vertraulich behandelt.
  • Werbematerialien für die Sportorganisation, wie Fotos oder Videos, enthalten das Bild eines Mitglieds ohne Erlaubnis.
  • Veröffentlichung normaler mitgliederbezogener Newsletter, Magazine oder Website-Inhalte zum Zwecke der Werbung für Mitgliederdienste (fällt unter die Definition von „Werbung“).

Die folgenden Aktivitäten werden aufgrund der oben genannten Ausschlüsse wahrscheinlich nicht unter Personen- / Werbeschäden fallen:

  • Alle Marken- und Geschäftsgeheimnisansprüche
  • Urheberrechts-, Handelsaufmachungs- oder Sloganansprüche, es sei denn, sie ergeben sich aus Ihrer Werbung
  • Bereitstellung offener Forenblogs, Chatrooms und elektronischer Bulletin Boards, in denen Benutzer potenziell verleumderische Kommentare veröffentlichen können.
  • Werbung, Rundfunk, Veröffentlichung, Fernsehübertragung und Gestaltung von Websites im Namen anderer, die über die normalen Mitgliedschaftsdienste hinausgehen.
  • Veröffentlichung von Material, das nicht Teil der Werbung der Sportorganisation ist und das Urheberrecht oder die Marke anderer verletzt.
  • Teilnahme an Techniken zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), die auf der Verwendung von Namen von Mitbewerbern oder ähnlichen Namen in Metatags oder Domainnamen basieren.

Die Notwendigkeit einer Cyber-Haftpflicht- und / oder Medienhaftpflichtversicherung

Aufgrund der oben aufgeführten Ausschlüsse für Personen- / Werbeschäden sollten Sport- und Freizeitorganisationen mit Betrieben, die unter diese ausgeschlossenen Bereiche fallen, ernsthaft den Abschluss einer Cyber-Haftpflicht- und / oder Medienhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Darüber hinaus können einige der breiteren Directors & Officers Liability Policies die Deckung von Personenschäden und die Haftung von Verlegern umfassen. Eine spezielle Police der Chubb Versicherungsgruppe definiert die Publisherhaftung als Verletzung von Urheber- oder Markenrechten, unbefugte Verwendung von Titeln, Plagiate oder Veruntreuung von Ideen. Dies ist ein wichtiger Schutz, da die Richtlinien von Directors & Officers die Gewährung von Personenschäden und die Haftung des Herausgebers ohne die meisten Ausschlüsse vorsehen, die in der allgemeinen Haftpflichtrichtlinie enthalten sind. Natürlich ist die Hinzufügung dieser Verbesserungen unter einer Directors 7609 Officers Policy nicht so breit wie die Deckungen, die unter einer guten Medienhaftung oder Cyber-Haftpflichtpolice erhalten werden können.

Weitere Informationen zur Deckung von Personen- / Werbeschäden im Rahmen einer Cyber-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Sadler Sports & Recreation Insurance unter 800-622-7370.

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