Welche Rechte haben Großeltern mit ihren Enkeln?

Von Dawn E. Medvesky

Die Beziehung eines Großelternteils zu einem Enkelkind ist für beide wichtig. Diese Beziehung kann gestört werden, wenn sich die Eltern des Enkelkindes trennen. Da es dem Rechtssystem jedoch in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes geht, erkennt es die Bedeutung der Beziehung eines Kindes nicht nur zu einem Elternteil, sondern auch zu einem Großelternteil an. Während die Beziehung eines Elternteils zum Kind vom Gesetz als besonders wichtig angesehen wird, ist die Beziehung eines Großelternteils auch gesetzlich geschützt.

Die Pennsylvania-Statuten, die die Rechte von Eltern und Großeltern, einschließlich Urgroßeltern, regeln, verwenden den Begriff Sorgerecht, der sowohl die mit dem Kind verbrachte Zeit (physisches Sorgerecht) als auch die Entscheidungsfindung für das Kind (gesetzliches Sorgerecht) umfasst. Sowohl das physische als auch das rechtliche Sorgerecht können primär, geteilt, teilweise oder in weniger häufigen Fällen exklusiv oder von einem Dritten überwacht werden. Was allgemein als Kinderbesuch bezeichnet wird, wird in rechtlicher Hinsicht als teilweises Sorgerecht bezeichnet. Ein Großelternteil hat das Recht, in bestimmten Situationen eine der Formen des physischen und / oder gesetzlichen Sorgerechts für das Enkelkind zu beantragen.

Ein Großelternteil kann unter folgenden Umständen eine gerichtliche Anordnung für das teilweise Sorgerecht (Besuch) des Enkelkindes beantragen:

  • Der Elternteil des Enkelkindes (der das Kind des Großelternteils ist) ist verstorben;
  • Die Eltern des Enkelkindes sind für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten getrennt oder haben ein Scheidungsverfahren eingeleitet und fortgesetzt; oder
  • Das Enkelkind hat mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate bei den Großeltern gewohnt und wird später von den Eltern aus dem Haus der Großeltern entfernt. In diesem Fall muss der Großelternteil innerhalb von 6 Monaten rechtliche Schritte einleiten.

Ein Großelternteil kann einen Gerichtsbeschluss für größere Rechte mit dem Enkelkind, sowohl physisches als auch gesetzliches Sorgerecht, beantragen, wenn der Großelternteil als Elternteil des Enkelkindes fungiert hat, bekannt als „in loco parentis“ Status.

Auch wenn ein Großelternteil nicht als „in loco parentis“ des Kindes anerkannt wird, kann der Großelternteil sowohl das physische als auch das gesetzliche Sorgerecht für das Enkelkind beantragen, wenn die Beziehung des Großelternteils zum Enkelkind mit Zustimmung eines Elternteils oder auf gerichtliche Anordnung begann und eine der folgenden Bedingungen vorliegt:

  • Das Enkelkind wurde als unterhaltsberechtigtes Kind eingestuft;
  • Das Enkelkind ist aufgrund von elterlichem Missbrauch, Vernachlässigung, Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder Unfähigkeit erheblich gefährdet; oder
  • Das Enkelkind hat mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate bei den Großeltern gewohnt und wird später von den Eltern aus dem Haus entfernt.

Alle Situationen sind faktenspezifisch und aus diesem Grund einzigartig. In den Augen des Rechtssystems hängt das Recht eines Großelternteils, sich mit einem Enkelkind zu beschäftigen, stark von der Vergangenheit und der laufenden Beziehung des Großelternteils zum Enkelkind ab. Wenn Streitigkeiten über das Sorgerecht das Gericht erreichen, ist das Hauptanliegen des Gerichts das Wohlergehen und das Wohl des Enkelkindes. Manchmal verlieren die Erwachsenen, die in einen Sorgerechtsstreit verwickelt sind, dies aus den Augen, aber das Gericht wird dies nicht tun.

Großeltern sollten einen sachkundigen und erfahrenen Scheidungs- und Sorgerechtsanwalt um Rat fragen. Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Scheidungs- und Sorgerechtsanwälte für weitere Informationen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

More: