Einen Mitarbeiter einstellen, um in Frankreich zu arbeiten? Hochqualifizierte Migranten aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Arbeitserlaubnis (Authorization de travail). Einfach eins anfordern? Es ist nicht so einfach! Je nach Beschäftigungsniveau, Gehalt und Aufenthaltsdauer gibt es viele verschiedene Arbeitserlaubnisse. Wie erhalten Sie die richtige Arbeitserlaubnis? Und was ist mit der Bearbeitungszeit? 4 dinge, die Sie über die Arbeitserlaubnis in Frankreich wissen müssen.
Alle Bürger aus der EU, dem EWR, Monaco, Andorra und San Marino dürfen in Frankreich ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Für alle anderen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Vor dem Erhalt einer Arbeitserlaubnis, ein Mitarbeiter hat einen unterschriebenen Arbeitsvertrag für die Arbeit in Frankreich haben.
Ist eine Arbeitserlaubnis in Frankreich ähnlich einer Aufenthaltsgenehmigung?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Arbeitserlaubnis kann als Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, die dem Arbeitnehmer das Recht gibt, in Frankreich zu arbeiten, oder als spezifische Arbeitserlaubnis (begleitet von Reisepass und / oder Visum).
Arbeitet Ihr Mitarbeiter weniger als 90 Tage in Frankreich? Er/ sie benötigt eine Kurzaufenthaltsgenehmigung. Dies ist eine befristete Arbeitserlaubnis (ATP, Autorisation provisoire de travail), die vom französischen Arbeitsministerium genehmigt werden muss. Es kann beispielsweise angefordert werden, wenn der Mitarbeiter Frankreich für ein kurzfristiges Projekt oder für bestimmte Besprechungen usw. besucht. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Arbeitsvertrag erforderlich ist. Diese Ausnahmen sind in einem Ministerialerlass festgehalten.
Wenn für einen Zeitraum beschäftigt länger als 90 Tage, der Arbeitnehmer muss für einen langfristigen Aufenthalt Arbeitsvisum das Äquivalent zur Aufenthaltsgenehmigung beantragen (visa de long-séjour valant titre de séjour, VLS-TS). Diese kann maximal 12 Monate gültig sein. Mit dieser Art von Visum kann der Inhaber während seiner gesamten Gültigkeitsdauer nach Frankreich einreisen und sich dort aufhalten, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen. Ein Aufkleber wird nur am Reisepass des Inhabers angebracht.
Wenn nötig, nach dem 12 Monate, der Mitarbeiter muss für eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die gültig sein kann 4 Jahre.
Was ist die richtige Arbeitserlaubnis in Frankreich für hochqualifizierte Migranten?
Zur Unterstützung Talent aus der ganzen Welt zu kommen und in Frankreich arbeiten, die Regierung beschlossen, eine Aufenthaltsgenehmigung einzurichten in 2016 genannt Passeport Talent, das Talent Passport. Dies ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, die um bis zu vier Jahre verlängert werden kann. Es ermöglicht den Mitarbeitern, in Frankreich zu leben und zu arbeiten, schließlich mit ihren Familien.
Der Talentpass wird nur Mitarbeitern gewährt, die durch ihre Fähigkeiten einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der französischen Wirtschaft leisten können. Abhängig von der Art des erforderlichen Talentpasses muss der Mitarbeiter unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Passeport talent „Salarié qualifié“
- Der Arbeitsvertrag hat eine Laufzeit, die ein Jahr überschreitet;
- Der Arbeitnehmer verfügt über einen Abschluss, der mindestens fünf Jahre Hochschulbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule nachweist;
- Der Arbeitnehmer verdient ein jährliches Mindestbruttogehalt, das mindestens dem Zweifachen des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten entspricht, der 36.946,00 € beträgt.
Passeport talent – „Entreprise innovante – exercice d’une activité salariée“ für qualifizierte Mitarbeiter, die von einem neuen innovativen Unternehmen eingestellt werden, wenn:Passeport talent „Salarié qualifié“
- Der Arbeitsvertrag hat eine Laufzeit von mehr als einem Jahr;
- Die Stelle ist direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens verbunden;
- Der Arbeitnehmer erhält ein jährliches Mindestbruttogehalt, das mindestens dem Zweifachen des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten von 36.946,00 € entspricht.
Passeporté „Carte Bleue Européenne“ (Blaue Karte EU)
Die Blaue Karte EU ist eine anerkannte EU-weite Arbeitserlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis ist für hochqualifizierte Migranten von Drittstaatsangehörigen in der EU gedacht. Die Gültigkeit der Blauen Karte EU richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags, mindestens jedoch nach einem Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Danach ist es möglich, die Karte zu erneuern. Um einen Talentpass mit der neuen Blauen Karte EU zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der Arbeitnehmer hat einen gültigen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens ein Jahr;
- Es handelt sich um einen hochqualifizierten Arbeitnehmer, dh er hat mindestens drei Jahre Hochschulbildung oder;
- Der Arbeitnehmer verfügt über fünf Jahre vergleichbare Berufserfahrung ;
- Das Jahresgehalt im Arbeitsvertrag muss der vom Mitglied festgelegten Gehaltsschwelle entsprechen oder diese überschreiten Staat (mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in dem betreffenden Mitgliedstaat). Das in Frankreich festgelegte Mindestbruttogehalt beträgt ab dem 1. Januar 2017 53.836 €.