Artikel8.
Angriffe.
§ 14-28. Bösartige Kastration.
§ 14-28.1. Weibliche Genitalverstümmelung eines Kindes.
(a) Gesetzgeberische Absicht. – Die Generalversammlung stellt fest, dass weibliche Genitalverstümmelung ein Verbrechen ist, das die Lebensqualität der Opfer nachhaltig beeinträchtigt und international als Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen anerkannt ist. Die Praxis ist am meistenan Mädchen unter 15 Jahren durchgeführt. Die Generalversammlung erkennt auch an, dass die Praxis jedes Verfahren umfasst, das die weiblichen Geschlechtsorgane aus nichtmedizinischen Gründen absichtlich verändert oder verletzt. Diese Verfahren können starke Schmerzen, übermäßige Blutungen, Harnprobleme und Tod verursachen.Daher erlässt die Generalversammlung dieses Gesetz, um diese verwundbaren Opfer zu schützen.
(b) Verstümmelung. – Eine Person, die wissentlich und rechtswidrig die Schamlippen majora, Labia minora oder Klitoris eines Kindes unter 18 Jahren ganz oder teilweise beschnitten, herausgeschnitten oder infibuliert, ist eines Verbrechens der Klasse C schuldig.
(c) Zustimmung zur Verstümmelung. – Ein Elternteil oder eine Person, die ein Kind unter 18 Jahren betreut oder beaufsichtigt, Wer stimmt zu oder erlaubt die rechtswidrige Beschneidung, Exzision oder Infibulation ganz oder teilweise der großen Schamlippen, der kleinen Schamlippen oder der Klitoris des Kindes, ist eines Verbrechens der Klasse C schuldig.
(d) Entfernung zur Verstümmelung. – Ein Elternteil oder eine Person, die ein Kind unter 18 Jahren betreut oder beaufsichtigt, das unwissentlich entfernt oder die Entfernung des Kindes aus dem Staat zulässt, um die Schamlippen des Kindes zu haben majora, Labia minora oder clitoriscircumcised, exzidiert oder infibuliert, ist eines Verbrechens der Klasse C schuldig.
(e) Ausnahmen. – Ein chirurgischer Eingriff ist kein Verstoß gegen diesen Abschnitt, wenn der Eingriff eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
(1) Die Operation ist für die Gesundheit der Person, an der sie durchgeführt wird, notwendig und wird von einer im Staat als Arzt zugelassenen Person durchgeführt.
(2) Die Operation wird an einer Person in Wehen durchgeführt, die gerade geboren wurde, und wird zu medizinischen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Arbeit oder Geburt von einer Person durchgeführt, die in diesem Staat als Arzt oder zertifizierte Hebamme zugelassen ist, oder eine Person in der Ausbildung zur Zulassung als Arzt oder zertifizierte Hebamme.
(f) Keine Verteidigung. – Es ist keine Verteidigung der Strafverfolgung nach diesem Abschnitt, dass die Person, an der die Beschneidung, Exzision oder Infibulation durchgeführt wird, oder eine andere Person der Ansicht ist, dass die Beschneidung, Exzision oder Infibulation aus Gewohnheit oder Ritual erforderlich ist, oder dass die Person, an der die Beschneidung, Exzision oder Infibulation durchgeführt wird, der Beschneidung, Exzision oder Infibulation zustimmt. (2019-183, s. 1.)
§ 14-29. Kastration oder othermaiming ohne Bosheit aforethought.
§ 14-30. Böswillige Verstümmelung.
§ 14-30.1. Bösartige throwingof ätzende säure oder alkali.
§ 14-31. Maliciouslyassaulting in einer geheimen Weise.
§ 14-32. Verbrecherischer Angriff mit tödlicher Waffe mit der Absicht zu töten oder schwere Verletzungen zuzufügen;Strafen.
(a) Jede Person, die eine andere Person mit einer tödlichen Waffe mit Tötungsabsicht belästigt und schwere Verletzungen zufügt, wird als Schwerverbrecher der Klasse C bestraft.
(b) Jede Person, die eine andere Person mit einer tödlichen Waffe belästigt und schwere Verletzungen zufügt, wird als Schwerverbrecher der Klasse E bestraft.
§ 14-32.1. Übergriffe auf Menschen mit Behinderung;Strafe.
(a) Für die Zwecke dieses Abschnitts ist eine „Person mit einer Behinderung“ eine Person, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist, die die Fähigkeit, sich zu verteidigen, erheblich beeinträchtigen würden:
(1) Eine körperliche oder geistige Behinderung, wie eine verminderte Nutzung von Armen oder Beinen, Blindheit, Taubheit, geistige Behinderung, ormental Krankheit.
(2) Ein Gebrechen.
(b) bis (d) Aufgehoben durch Session Laws 1993 (Reg.Sess., 1994), c. 767, s. 31, gültig ab 1. Oktober 1994.
(e) Sofern das Verhalten nicht unter eine andere Rechtsvorschrift fällt, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist jede Person, die einen schweren Angriff oder Angriff und eine Batterie auf eine Person mit einer Behinderung begeht, Schuld an einem Verbrechen der Klasse F. Eine Person begeht eine schwere Körperverletzung oder assaultand Batterie auf eine Person mit einer Behinderung, wenn, im Laufe theassault oder Angriff und Batterie, diese Person tut eine der folgenden:
(1) Verwendet wahrscheinlich eine tödliche Waffe oder andere Gewaltmitteleine Person mit einer Behinderung schwer verletzen oder schwer schädigen.
(2) Fügt einer behinderten Person eine schwere Verletzung oder einen schweren Schaden zu.
(3) Beabsichtigt, eine Person mit einer Behinderung zu töten.
§ 14-32.2. Missbrauch und Vernachlässigung von Patienten; Strafen;Definitionen.
(a) Es ist rechtswidrig, dass eine Person einen Patienten einer Gesundheitseinrichtung oder einen Bewohner einer Wohneinrichtung körperlich missbraucht, wenn der Missbrauch zu Tod oder Körperverletzung führt.
(b) Sofern das Verhalten nicht durch eine andere Rechtsvorschrift verboten ist, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist ein Verstoß gegen Unterabschnitt(a) dieses Abschnitts der folgende:
(1) Ein Verbrechen der Klasse C, bei dem vorsätzliches Verhalten ungefähr den Tod des Patienten oder Bewohners verursacht.
(2) Ein Verbrechen der Klasse E, bei dem schuldhaft fahrlässiges Verhalten ungefähr den Tod des Patienten oder Bewohners verursacht.
(3) Ein Verbrechen der Klasse F, bei dem ein solches Verhalten vorsätzlich oder schuldhaft fahrlässig ist und dem Patienten oder Bewohner in der Nähe schwere Körperverletzungen zufügt.
(4) Ein Verbrechen der Klasse H, bei dem ein solches Verhalten ein Verhaltensmuster aufweist und das Verhalten vorsätzlich oder schuldhaft fahrlässig ist und einem Patienten oder Bewohner ungefähr Körperverletzung zufügt.
(f) Jede Verteidigung, die sich nach G.S. 90-321 (h) oder G.S. 90-322(d) gemäß Artikel 23 des Kapitels 90 der Allgemeinen Statuten ergeben kann, gilt uneingeschränkt für jede nach diesem Abschnitt eingeleitete Strafverfolgung.
(g) Strafverfahren wegen Verstoßes gegen diesen Abschnittkann nur auf Antrag eines Staatsanwalts ausgestellt werden.
(h) Die Bestimmungen dieses Abschnitts ersetzen keine anderen anwendbaren gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Verstöße.
(i) In diesem Abschnitt gelten die folgenden Definitionen:
(1) Missbrauch. – Die vorsätzliche oder schuldhaft fahrlässige Verletzung einer Körperverletzung oder die vorsätzliche oder schuldhaft fahrlässige Verletzung eines Gesetzes, das der Gesundheit oder dem Wohlergehen eines Patienten oder Bewohners dient.
(2) Schuldhaft fahrlässig. – Verhalten eines vorsätzlichen, groben und eklatanten Charakters, das eine rücksichtslose Missachtung des menschlichen Lebens zeigt.
(3) Gesundheitseinrichtung. – Umfasst Krankenhäuser, qualifizierte Pflegeeinrichtungen, intermediate care Einrichtungen, intermediate care facilitiesfor Personen mit geistiger Behinderung, psychiatrische Einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Nierenerkrankungen Behandlungszentren, home healthagencies, ambulante chirurgische Einrichtungen, und jede andere Gesundheitsversorgung relatedfacility ob öffentlich oder in Privatbesitz.
(4) Person. – Schließt jede natürliche Person, Vereinigung, Körperschaft, Partnerschaft oder andere Einheit ein.
§ 14-32.3. Häusliche Gewalt,Vernachlässigung und Ausbeutung behinderter oder älterer Erwachsener.
(ein) Missbrauch. – Eine Person ist des Missbrauchs schuldig, wenn diese Person Hausmeister eines behinderten oder älteren Erwachsenen ist, der sich in einem häuslichen Umfeld aufhält und mit böswilliger Absicht wissentlich und vorsätzlich (i) angreift, (ii) keine medizinische oder hygienische Versorgung erbringt oder (iii) den behinderten oder älteren Erwachsenen an einem Ort oder unter einem grausamen oder unsicheren Zustand einsperrt oder zurückhält, und infolge der Handlung oder des Versäumnisses, zu handeln, erleidet der behinderte oder ältere Erwachsene geistige oder körperliche Verletzungen.
Wenn der behinderte oder ältere Erwachsene durch den Missbrauch schwere Verletzungen erleidet, ist der Hausmeister einer Straftat der Klasse F schuldig. Wenn der behinderte oder ältere Erwachsene durch den Missbrauch verletzt wird, Der Caretaker ist eines Verbrechens der Klasse H schuldig.
Eine Person ist einer Straftat nach diesem Unterabschnitt nicht schuldig, wenn die Handlung oder das Versäumnis zu handeln mit GS 90-321 oder GS 90-322 übereinstimmt.
(b) Vernachlässigung. – Eine Person ist der Vernachlässigung schuldig, wenn diese Person ein Hausmeister eines behinderten oder älteren Erwachsenen ist, der in einer häuslichen Umgebung lebt und mutwillig, rücksichtslos oder grob nachlässig ist:(i) keine medizinische oder hygienische Versorgung bietet oder (ii) den behinderten oder älteren Erwachsenen an einem unsicheren Ort oder unter unsicheren Bedingungen einschränkt oder einschränkt, und als Folge der Handlung oder des Versäumnisses zu handeln, erleidet der behinderte oder ältere Erwachsene geistige oder körperliche Verletzungen.
Wenn der behinderte oder ältere Erwachsene durch die Vernachlässigung schwere Verletzungen erleidet, ist der Hausmeister einer Straftat der Klasse G schuldig. Wenn der behinderte oder ältere Erwachsene durch die Vernachlässigung verletzt wird, ist der Caretaker eines Verbrechens der Klasse I schuldig.
Eine Person ist einer Straftat nach diesem Unterabschnitt nicht schuldig, wenn die Handlung oder das Versäumnis zu handeln mit GS 90-321 oder GS 90-322 übereinstimmt.
(c) Aufgehoben durch SessionLaws 2005-272, s. 1, wirksam am 1. Dezember 2005 und anwendbar auf Straftaten, die an oder nach diesem Datum begangen wurden.
(d) Definitionen. – Die folgenden Definitionen gelten in diesem Abschnitt:
(1) Hausmeister. – Eine Person, die aufgrund einer familiären Beziehung die Verantwortung für die Betreuung eines behinderten oder älteren Erwachsenen trägt oder die freiwillig oder vertraglich die Verantwortung für die Betreuung eines behinderten oder älteren Erwachsenen übernommen hat.
(2) Behinderter Erwachsener. – Eine Person 18 Jahre oder älter oder ein rechtmäßig emanzipierter Minderjähriger, der im Bundesstaat North Carolina anwesend ist und körperlich oder geistig behindert ist, wie in GS 108A-101 (d) definiert.
(3) Inländische Einstellung. – Aufenthalt in einem Wohngebiet mit Ausnahme einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung, wie diese Bedingungen in GS 14-32.2 definiert sind.
§ 14-32.4. Angriff zufügenschwere Körperverletzung; Strangulation; Strafen.
(a) Sofern das Verhalten nicht unter eine andere Rechtsvorschrift fällt, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist jede Person, die eine andere Person angreift und eine schwere Körperverletzung zufügt, eines Verbrechens der Klasse F schuldig. „Schwere Körperverletzung“ ist definiert als Körperverletzung, die ein erhebliches Todesrisiko darstellt oder eine schwere dauerhafte Entstellung, ein Koma, einen dauerhaften oder langwierigen Zustand, der extreme Schmerzen verursacht, oder einen dauerhaften oder langwierigen Verlust oder eine Beeinträchtigung der Funktion eines Körperteils oder Organs verursacht oder zu einem längeren Krankenhausaufenthalt führt.
§ 14-33. Vergehen Angriffe, Batterien, und affrays,einfach und verschärft; Strafen.
(a) Jede Person, die einen einfachen Angriff oder einen einfachen Angriff begeht und / oder an einem einfachen Affray teilnimmt, ist eines Vergehens der Klasse 2 schuldig.
(b) Sofern sein Verhalten nicht unter eine andere Rechtsvorschrift fällt, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist jede Person, die eine Straftat, einen Angriff und eine Batterie oder einen Affray begeht, eines Vergehens der Klasse 1 schuldig, wenn sie im Verlauf des Angriffs, des Angriffs und der Batterie oder des Affray:
(1) durch (3) Aufgehoben durch Session Laws 1995, c. 507,s. 19.5(b);
(4) durch (7) Aufgehoben durch Session Laws 1991, c. 525,s. 1;
(8) Aufgehoben durch Session Laws 1995, c. 507, s. 19.5(b);
(9) Begeht einen Angriff und eine Batterie gegen einen Sportbeamten, wenn der Sportbeamte seine offiziellen Pflichten bei einem Sportereignis erfüllt oder zu erfüllen versucht, oder unmittelbar nach dem Sportereignis, bei dem der Sportbeamte seine offiziellen Pflichten erfüllt hat. Ein „Sportsoffizieller“ ist eine Person bei einem Sportereignis, die die Regeln des Ereignisses durchsetzt, wie ein Schiedsrichter oder Schiedsrichter, oder eine Person, die die Teilnehmer überwacht, wie ein Trainer. Ein „Sportereignis“ umfasst alle interscholastischen oder intramuralen sportlichen Aktivitäten in einer Grundschule, Mitte, Juniorhigh, oder High School, Hochschule, oder Universität, jede organisierte sportliche Aktivität, die von einer Gemeinde gesponsert wird, Geschäft, oder gemeinnützige Organisation, jede sportliche Aktivität, die ein professionelles oder semiprofessionelles Ereignis ist, und jede andere organisierte sportliche Aktivität im Staat.
(c) Sofern das Verhalten nicht unter eine andere Rechtsvorschrift fällt, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist jede Person, die eine Straftat, einen Angriff und eine Batterie oder einen Affray begeht, eines Vergehens der Klasse A1 schuldig, wenn sie im Verlauf des Angriffs, des Angriffs und der Batterie oder des Affray:
(1) Fügt einer anderen Person schwere Verletzungen zu oder verwendet eine tödliche Waffe;
(2) Greift eine Frau an, er ist mindestens eine männliche person18 Alter;
(3) Greift ein Kind unter 12 Jahren an;
(4) Greift einen Beamten oder Angestellten des Staates oder einer politischen Unterteilung des Staates an, wenn der Beamte oder Angestellte seinen offiziellen Pflichten nachkommt oder versucht, diese zu erfüllen;
(5) Aufgehoben durch Sitzungsgesetze 1999-105, s. 1, wirksamdezember 1, 1999; oder
(6) Greift einen Schulangestellten oder Schulfreiwilligen an, wenn der Angestellte oder Freiwillige seine Pflichten als Angestellter oder Freiwilliger erfüllt oder zu erfüllen versucht, oder greift einen Schulangestellten oder Schulfreiwilligen an, weil er entlassen wurde oder versucht, seine Pflichten als Schulangestellter oder Schulfreiwilliger zu erfüllen. Für die Zwecke dieser Unterteilung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a. „Zölle“:
1. Alle Aktivitäten auf Schulgelände;
2. Alle Aktivitäten, wo immer sie stattfinden, während einer von der Schule autorisierten Veranstaltung oder der Begleitung von Schülern zu oder von dieser Veranstaltung; und
3. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schuletransport.
b. „Angestellter“ oder „Freiwilliger“bedeutet:
1. 115C-218.5 oder eine nichtöffentliche Schule, die die Absicht hat, gemäß Artikel 39 Teil 1 oder Teil 2 von Kapitel 115C der Allgemeinen Statuten zu arbeiten;
2. Ein unabhängiger Auftragnehmer oder ein Angestellter eines unabhängigen Auftragnehmers eines örtlichen Bildungsausschusses, einer nach GS 115C-218.5 zugelassenen Charterschule oder einer nichtöffentlichen Schule, die die Absicht hat, nach Artikel 39 Teil 1 oder Teil 2 des Kapitels 115C des Generalstatuts zu operieren, wenn der unabhängige Auftragnehmer Aufgaben wahrnimmt, die üblicherweise von Mitarbeitern der Schule ausgeführt werden; und
3. Ein Erwachsener, der seine Dienste oder seine Anwesenheit bei einer Schulaktivität freiwillig erbringt und unter der Aufsicht einer Person steht, die in der Unterunterteilung 1 aufgeführt ist. oder 2. dieser Unterteilung.
(7) Greift einen Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich eines öffentlichen Angestellten oder eines privaten Auftragnehmers, der als Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel beschäftigt ist, an, wenn der Betreiber seinen Pflichten nachkommt oder versucht, diese zu erfüllen.
(8) Einen Betriebspolizisten, der nach den Bestimmungen des Kapitels 74E der Allgemeinen Satzung zertifiziert ist, oder einen Campuspolizisten, der nach den Bestimmungen des Kapitels 74G, des Artikels 1 des Kapitels 17C oder des Kapitels 116 der Allgemeinen Satzung zertifiziert ist, bei der Erfüllung der Pflichten dieser Person angreift.
(9) Greift einen Fahrer der Transportation Network Company (TNC) an, der einen Transportation Network Company (TNC) -Dienst anbietet. Für die Zwecke dieser Unterteilung gelten die Definitionen für „TNC-Treiber“ und „TNC-Dienst“ gemäß GS 20-280.1.
(c1) Kein Schulpersonal im Sinne von GS 14-33 (c)(6), das in gutem Glauben angemessene Maßnahmen ergreift, um einen Kampf oder eine Auseinandersetzung zwischen Schülern zu beenden, darf aufgrund dieser Maßnahmen zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden.
(d) Jede Person, die im Verlauf eines Angriffs, eines Angriffs und einer Batterie oder eines Affrays einer anderen Person schwere Verletzungen zufügt oder eine tödliche Waffe verwendet, in Verletzung von Unterabschnitt (c)(1) dieses Abschnitts, auf aperson, mit der die Person eine persönliche Beziehung hat, und in Anwesenheit vonein Minderjähriger ist eines Vergehens der Klasse A1 schuldig. Eine nach diesem Unterabschnitt verurteilte Person, die zu einer Gemeinschaftsstrafe verurteilt wird, wird zusätzlich zu jeder anderen vom Gericht verhängten Strafe auf Bewährung gestellt.
Eine Person, die einen zweiten oder nachfolgenden Verstoß gegen diesen Unterabschnitt begeht, wird zusätzlich zu jeder anderen vom Gericht verhängten Strafe zu einer aktiven Strafe von mindestens 30 Tagen verurteilt.
Für diesen Unterabschnitt gelten die folgenden Definitionen:
(1) “ Persönliche Beziehung“ ist wie in GS 50B-1 (b) definiert.
(2) “ In Anwesenheit eines Minderjährigen“ bedeutet dasDer Minderjährige war in der Lage, den Angriff zu sehen oder zu hören.
§ 14-33.1. Beweise für ehemalige Drohungen wegen Selbstverteidigung.
In jedem Fall von Körperverletzung, Körperverletzung und Körperverletzung oder Affray, in dem der Einwand des Beklagten Selbstverteidigung ist, Beweise für frühere Drohungen gegen den Beklagten durch die Person, die angeblich von ihm angegriffen worden ist, wenn solche Drohungen dem Beklagten vor der Auseinandersetzung mitgeteilt wurden, ist als beweisend für die Angemessenheit des Anspruchs der Festnahme durch den Beklagten von Körperverletzung, und auch als beweisend für die Höhe der Kraft, die dem Beklagten unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise wehre seinen Angreifer ab. (1969, c. 618, s. 2.)
§ 14-33.2. Habitualmisdemeanor Angriff.
Eine Person begeht die Straftat des gewöhnlichen Vergehens, wenn diese Person gegen eine der Bestimmungen von G.S. 14-33 verstößt und körperliche Verletzungen verursacht, oder G.S. 14-34, und hat zwei oder mehr Vorstrafen für Vergehen oder Verbrechen, wobei die frühere der beiden Vorstrafen nicht mehr als 15 Jahre vor dem Datum des aktuellen Verstoßes auftritt. Eine Verurteilung nach diesem Abschnitt darf nicht als Vorverurteilung für ein anderes Gewohnheitsstrafrecht verwendet werden. Eine Person, die wegen Verstoßes gegen diesen Abschnitt verurteilt wurde, ist eines Verbrechens der Klasse H schuldig. (1995, s. 507, s. 19.5(c);2004-186, s. 10.1.)
§ 14-34. Angriff mit Salbungswaffe.
§ 14-34.1. Entladen bestimmter Waffen oder einer Schusswaffe in besetztes Eigentum.
(a) Jede Person, die willentlich oder mutwillig entlädt oder versucht, jede Feuerwaffe orbarreled Waffe in der Lage Entladen Schuss, Kugeln, Pellets oder othermissiles mit einer Mündungsgeschwindigkeit von mindestens 600 Fuß pro Sekunde in anybuilding, Struktur, Fahrzeug, Flugzeug, Wasserfahrzeug oder andere Beförderung, Gerät, Ausrüstung, Errichtung oder Gehäuse zu entladen, während es besetzt ist, ist schuldig AClass E Verbrechen.
(b) Eine Person, die eine in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Waffe vorsätzlich oder mutwillig in eine besetzte Wohnung oder in ein besetztes Fahrzeug, Flugzeug, Wasserfahrzeug oder anderes Transportmittel, das in Betrieb ist, entlädt, ist einer Straftat der Klasse D schuldig.
§ 14-34.2. Angriff mit einer Schusswaffe oder einer anderen tödlichen Waffe auf Regierungsbeamte oder Angestellte, Betriebspolizisten oder Campuspolizisten.
§ 14-34.3. Herstellung, Verkauf, Kauf oder Besitz vonteflonbeschichtete Geschosse verboten.
(a) Es ist für jede Person rechtswidrig, teflonbeschichtete Geschosse zu importieren, herzustellen, zu besitzen, zu lagern, zu transportieren, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kaufen, zum Kauf anzubieten, zu liefern oder an eine andere Person zu geben oder zu erwerben.
(b) Dieser Abschnitt gilt nicht für:
(1) Offiziere und angestelltes Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, wenn sie ihre offiziellen Pflichten als solche erfüllen und auf Befehl handeln, Waffen oder Waffen zu tragen, Zivilbeamte der Vereinigten Staaten, während sie ihre offiziellen Pflichten erfüllen, Offiziere und Soldaten der Miliz, wenn sie in den tatsächlichen Dienst berufen werden, Offiziere des Staates oder eines Landkreises, einer Stadt oder eines Ortes, die mit der Ausführung der Gesetze des Staates beauftragt sind, wenn sie in Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten handeln;
(2) Importeure, Hersteller und Händler, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder des Bundesstaates North Carolina gültig lizenziert sind und nur zum Zwecke des Verkaufs an autorisierte Strafverfolgungsbehörden besitzen;
(3) Erfinder, Designer, Rechtsberater und Forscher, Chemiker, Physiker und andere Personen, die bei einem produzierenden Unternehmen beschäftigt sind oder einen Vertrag mit diesem abschließen, um Kenntnisse zu erweitern oder die Schaffung, Entwicklung oder Herstellung effektiverer polizeilicher Körperpanzer zu erleichtern.
§ 14-34.4. Verfälschte oder markenwidrige Lebensmittel, Drogen oder Kosmetika; Absicht, schwere Verletzungen oder den Tod zu verursachen;Absicht zu erpressen.
(a) Jede Person, die mit der Absicht, schwere Verletzungen oder den Tod zu verursachen, Lebensmittel, Arzneimittel oder Kosmetika herstellt, verkauft, liefert, anbietet oder zum Verkauf bereithält, die verfälscht oder falsch gekennzeichnet sind, oder Lebensmittel, Arzneimittel oder Kosmetika verfälscht oder falsch bezeichnet, in Verletzung von G.S. 106-122, ist eines Verbrechens der Klasse C schuldig.
(b) Jede Person, die mit der Absicht, direkt oder indirekt etwas von Wert oder Freispruch, Vorteil oder Immunität zu Unrecht zu erlangen, einer anderen Person mitteilt, dass sie Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts verletzt hat oder zu verletzen beabsichtigt, ist eines Verbrechens der Klasse C schuldig. (1987, s. 313.)
§ 14-34.5. Angriff mit einer Schusswaffe auf eine Strafverfolgung,Bewährung, oder Bewährungshelfer, oder auf ein Mitglied der North Carolina NationalGuard, oder auf eine Person, die in einer staatlichen oder örtlichen Haftanstalt beschäftigt ist.
(a) Jede Person, die einen Angriff mit einer Schusswaffe gegen einen Strafverfolgungsbeamten, Bewährungshelfer oder Bewährungshelfer begeht, während der Beamte seine Pflichten erfüllt, ist einer Straftat der Klasse D schuldig.
(a1) Jede Person, die als Mitglied der Nationalgarde von North Carolina einen Angriff mit einer Schusswaffe begeht, während das Mitglied seine Pflichten erfüllt, ist eines Verbrechens der Klasse E schuldig.
§ 14-34.6. Angriff oder affray auf einem Feuerwehrmann, ein emergencymedical Techniker, medizinischer Responder und Krankenhauspersonal.
(a) Eine Person ist eines Verbrechens der Klasse I schuldig, wenn die Person einen Angriff oder eine Beleidigung begeht, die eine der folgenden Personen verletzt, die ihren Amtspflichten nachkommen oder versuchen, diese zu erfüllen:
(1) Ein Notfallmediziner oder andere emergencyhealth Leistungserbringer.
(2) Ein medizinischer Responder.
(3) Krankenhauspersonal und lizenzierte Gesundheitsdienstleister, die Gesundheitsdienstleistungen für einen Patienten erbringen oder zu erbringen versuchen.
(4) Aufgehoben durch Session Laws 2011-356, s. 2, Wirksamdezember 1, 2011, und gilt für Straftaten, die an oder nach diesem Datum begangen wurden.
(5) Ein Feuerwehrmann.
(6) Sicherheitspersonal des Krankenhauses.
(b) Sofern das Verhalten einer Person nicht unter eine andere Rechtsvorschrift fällt, die eine höhere Bestrafung vorsieht, ist eine Person eines Verbrechens der Klasse G schuldig, wenn die Person gegen Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts verstößt und (i) schwere Körperverletzung zufügt oder (ii) eine andere tödliche Waffe als eine Feuerwaffe verwendet.
§ 14-34.7. Bestimmte Angriffe auf eine Strafverfolgung, Bewährung,oder Bewährungshelfer, oder auf ein Mitglied der Nationalgarde von North Carolina, oder auf Brandstiftung in einer staatlichen oder örtlichen Haftanstalt; Strafe.
(a) Sofern nicht unter einer anderen Bestimmung des Gesetzes abgedeckt, die eine größere Strafe vorsieht, ist eine Person eines Verbrechens der Klasse F schuldig, wenn die Person einen Strafverfolgungsbeamten, Bewährungshelfer oder Bewährungshelfer angreift, während der Beamte seine oder ihre Amtspflichten entlässt oder zu erfüllen versucht und dem Beamten schwere Körperverletzungen zufügt.
(a1) Sofern nicht durch eine andere Bestimmung des Gesetzes abgedeckt, die eine höhere Strafe vorsieht, ist eine Person eines Verbrechens der Klasse F schuldig, wenn die Person ein Mitglied der North Carolina National Guard angreift, während er oder sie seinen oder ihren offiziellen Pflichten nachkommt oder versucht, diese zu erfüllen, und dem Mitglied schwere Körperverletzungen zufügt.
(b) Sofern nicht durch eine andere Bestimmung des Gesetzes abgedeckt, die eine höhere Strafe vorsieht, ist eine Person eines Verbrechens der Klasse F schuldig, wenn die Person eine Person angreift, die in einer Haftanstalt beschäftigt ist, die unter der Gerichtsbarkeit des Staates oder einer lokalen Regierung betrieben wird, während der Arbeitnehmer die Pflichten des Arbeitnehmers erfüllt und dem Arbeitnehmer schwere Körperverletzungen zufügt.
(c) Sofern nicht unter eine andere Bestimmung des Gesetzes, die eine größere Strafe vorsieht, fällt, ist eine Person eines Verbrechens der Klasse I schuldig, wenn die Person eine der folgenden Handlungen durchführt:
(1) Greift einen Strafverfolgungsbeamten, Bewährungshelfer oder Bewährungshelfer an, während der Beamte seine Amtspflichten erfüllt oder versucht, und fügt dem Beamten körperliche Verletzungen zu.
(2) Greift eine Person an, die in einer Haftanstalt beschäftigt ist, die unter der Gerichtsbarkeit des Staates oder einer lokalen Regierung betrieben wirdwährend der Arbeitnehmer die Pflichten des Arbeitnehmers erfüllt und dem Arbeitnehmer körperliche Verletzungen zufügt.
(3) Greift ein Mitglied der Nationalgarde von North Carolina an, während es seinen offiziellen Pflichten nachkommt oder versucht, diese zu erfüllen, und fügt dem Mitglied körperliche Verletzungen zu.
§ 14-34.8. Kriminelle Verwendung vonlasergerät.
a) Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet der Begriff „Laser“ eine Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung.
(b) Es ist rechtswidrig, ein Lasergerät absichtlich auf einen Strafverfolgungsbeamten oder auf den Kopf oder das Gesicht einer anderen Person zu richten, während das Gerät einen Laserstrahl aussendet.
(c) Eine Verletzung davonabschnitt ist ein Verstoß.
(d) Dieser Abschnitt gilt nicht für einen Strafverfolgungsbeamten, der ein Lasergerät zum Entladen verwendet oder versucht, die offiziellen Pflichten des Beamten zu erfüllen. Dieser Abschnitt gilt nicht für medizinisches Fachpersonal, das ein Lasergerät zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Ausübung dieses Fachpersonals verwendet, noch für andere Personen, die gesetzlich zur Verwendung eines Lasergeräts oder zur Erfüllung ihrer Amtspflichten zugelassen oder befugt sind.
§ 14-34.9. Entladen einer Schusswaffe aus einem Gehäuse.
Sofern nicht unter einer anderen Bestimmung des Gesetzes abgedeckt providinggreater Strafe, jede Person, die vorsätzlich oder mutwillig entlädt oder attemptsto Entladung einer Schusswaffe, als Teil der kriminellen Bande Aktivität, aus einem Gebäude, Struktur, Kraftfahrzeug, oder andere Beförderung, Errichtung, oder enclosuretoward eine Person oder Personen, die nicht in diesem Gehäuse wird als AClass E Schwerverbrecher bestraft werden. (2008-214, s. 2; 2017-194, s. 6.)
§ 14-34.10. Entladung feuerwaffe innerhalb gehäuse zu incitefear.
Sofern nicht unter einer anderen Bestimmung des Gesetzes abgedeckt providinggreater Strafe, jede Person, die vorsätzlich oder mutwillig entlädt oder attemptsto Entladung einer Schusswaffe in einem besetzten Gebäude, Struktur, Kraftfahrzeug, oder andere Beförderung, Errichtung, oder Gehäuse mit der Absicht, Angst zu schüren inanother wird als Klasse F Schwerverbrecher bestraft werden. (2013-144, s. 1.)