Vorlage für eine kalifornische Geheimhaltungsvereinbarung

Was ist eine kalifornische Geheimhaltungsvereinbarung?

Eine kalifornische Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Dokument, das zur Sicherung vertraulicher Informationen verwendet wird, die häufig in geschäftlichen Interaktionen diskutiert werden. Während das Dokument unter Beschuss geraten ist, weil es von einigen als Mittel verwendet wurde, um Menschen zu Unrecht „ruhig“ über die Verfehlungen einer Person oder eines Unternehmens zu halten, bleibt der Vertrag ein wichtiges Instrument im Arsenal eines Unternehmens für Geschäftstransaktionen. Bei sachgemäßer Verwendung ermöglicht dieses Dokument eine produktive Beratung, ohne befürchten zu müssen, dass die offengelegten Geheimnisse gegen das Unternehmen oder die Person verwendet werden, die die Informationen teilt.

Um ein Beispiel dafür zu geben, wie das Rechtsinstrument verwendet werden kann, stellen Sie sich vor, es gibt ein neues (fiktives) Technologieunternehmen namens „ABC“, das einem Investorenpanel ein bahnbrechendes Produkt vorstellt. Die Anleger würden erhebliche vertrauliche Informationen benötigen, bevor sie entscheiden, ob das Produkt ihr Geld verdient.

Wenn es keine NDA gibt, würde nichts die Investoren davon abhalten, die erlernten Informationen zu ihrem Vorteil zu nutzen oder sie an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Wenn ABC jedoch verlangt, dass Investoren eine NDA unterzeichnen, bevor sie ihren Pitch hören, würde die NDA ihre Informationen schützen, indem sie die Investoren gesetzlich daran hindert, sie mit Personen zu teilen, die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind.

Geschäftsgeheimnisgesetz

Kalifornien verabschiedete 1984 den Uniform Trade Secrets Act, ein Bundesgesetz, das von den Staaten verabschiedet werden sollte, um die Gesetze zum Geschäftsgeheimnis landesweit einheitlich zu machen.

Gesetze: Titel 5, „Einheitliches Geschäftsgeheimnisgesetz“ (§§ 3426 bis 3426.11).pdf

Verjährungsfrist (§ 3426.6): Diejenigen, deren Geschäftsgeheimnisse missbraucht (gestohlen) wurden, haben seit dem Datum der Entdeckung drei (3) Jahre Zeit, um einen Fall einzureichen.

Definition von „Geschäftsgeheimnis“ (§ 3426.1): Kann Informationen enthalten, die als „Formel, Muster, Kompilierung, Programm, Gerät, Methode, Technik oder Prozess“ vorliegen, die:

  1. Wertvoll ist (oder das Potenzial hat, wertvoll zu sein), weil es der Öffentlichkeit und denjenigen, die die Informationen nutzen könnten, nicht bekannt (oder leicht bekannt) ist, und
  2. Das Unternehmen, dem die Informationen gehören, unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Geheimhaltung der Informationen aufrechtzuerhalten.

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