„Komorbidität“ wurde von Feinstein (1970) definiert als „jede eigenständige klinische Einheit, die nebeneinander existiert hat oder die während des klinischen Verlaufs eines Patienten auftreten kann, der die gleiche untersuchte Krankheit hat“ (S. 456-7). In der Psychiatrie wird Komorbidität häufig verwendet, um sich auf die Überlappung von zwei oder mehr psychiatrischen Störungen zu beziehen (Boyd, Burke, Gruenberg, et al., 1984). Die Komorbidität zwischen Substanzstörungen und anderen psychischen Störungen hat in den letzten Jahrzehnten in der Psychiatrie und Psychologie zunehmend an Bedeutung gewonnen (Wittchen, 1996). Angold und Kollegen haben kürzlich zwischen zwei Arten von Komorbidität unterschieden (Angold, Costello, & Erkanli, 1999). Homotypische Komorbidität bezieht sich auf das gleichzeitige Auftreten von psychischen Störungen innerhalb einer diagnostischen Gruppe (Angold et al., 1999). Das gleichzeitige Auftreten von zwei verschiedenen Substanzstörungen (z. B. Cannabis und Alkohol) ist ein Beispiel für homotypische Komorbidität. Heterotypische Komorbidität bezieht sich auf das gleichzeitige Auftreten von zwei Erkrankungen aus verschiedenen diagnostischen Gruppierungen (Angold et al., 1999). Dies kann beispielsweise das gleichzeitige Auftreten einer Substanzstörung und einer Angststörung umfassen.